Erbrecht
SCHENKEN, VERERBEN, UNTERNEHMENSNACHFOLGE
BTUSIMON berät Sie als Erblasser oder als erfahrener Unternehmer aber auch als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in allen Fragen des Schenkungs- und Erbrechts sowie allen Themen der Unternehmensnachfolge. Wir verfügen in diesem hochsensiblen Bereich nicht nur über ausgewiesene Expertise in allen sich ergebenden rechtlichen Fragestellungen, sondern auch über die erforderliche Erfahrung, um mit Ihnen eine geld- und vor allem nervenschonende Lösung für Ihre nachfolgerechtlichen Fragen entwickeln zu können.
Allein in Deutschland werden in diesem Jahrzehnt nach Schätzung von Experten Vermögenswerte in Höhe von ca. zwei Billionen Euro vererbt. Bei zahlreichen Unternehmen steht der Übergang auf die neue Generation an. Und doch sind Schenkung, Unternehmensnachfolge und Erbrecht ein Thema, das Vielen unangenehm ist und daher oft vernachlässigt wird. Wir möchten Ihnen helfen, durch eine fundierte rechtliche und steuerliche Beratung Ihre persönlichen Wünsche umzusetzen.
Die Errichtung von Stiftungen, Zustiftungen oder Bürgerstiftungen spielen bei der Planung eine immer bedeutendere Rolle.
Unsere Berater unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Erbrechtliche Gestaltung
- Gestaltung letztwilliger Verfügungen
- Unternehmensnachfolge
- Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
- Stiftungsrecht
- Erbstreitigkeiten
- Testamentsvollstreckung
- Internationales Erbrecht, Regelung für Auslandsvermögen
- Ehe- und Erbverträge
- Vertragliche Gestaltungen als Alternative zum Vererben
Dabei nehmen wir uns für Sie Zeit und ermitteln gemeinsam mit Ihnen in einem ersten Schritt Ihre Vorstellungen und Wünsche, bevor wir uns mit Ihnen daran machen, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.