Gemeinnützigkeitsrecht
Wir beraten bundesweit – überwiegend große – gemeinnützige Organisationen zu optimalen strategischen, rechtlichen und steuerlichen Gestaltungen, die das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht zulässt. Unter unseren ausländischen Mandanten befinden sich insbesondere solche Organisationen, die in Deutschland Tochterorganisationen zu gründen beabsichtigen oder solche bereits unterhalten.
- Errichtung von Stiftungen, Zustiftungen oder Bürgerstiftungen;
- Betreuung von Verbänden und gemeinnützigen Organisationen (auch Großverbände);
- Vereinsrecht
- Organ- und Gremienbetreuung
- Beratung in Haftungsfragen
- Steuerrechtliche Komplettbetreuung (vgl. Steuerberatung)
Zu den typischerweise nachgefragten Rechtsgebieten zählen neben dem klassischen Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht im engeren Sinn die Themen Sponsoring, Unternehmenskooperationen, Fundraising und Spenden sowie Fragen zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht.
Vielfach übernehmen wir auch die Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten für die von uns beratenen Körperschaften. Gerne beraten wir Sie bei Ihren Aktivitäten auch im Voraus, sodass Sie rechtlich wie steuerlich stets auf der sicheren Seite stehen.