Insolvenzrecht – Sanierungsberatung

BTUSIMON bietet Unternehmen, die sich rechtzeitig auf Veränderungen ihres wirtschaftlichen Umfelds einstellen wollen, den neutralen Blick eines externen Beraters und damit eine zuverlässige Begleitung angesichts neuer Herausforderungen. Die notwendige Analyse und Veränderung muss nicht notwendig erst durch eine strukturelle oder wirtschaftliche Krise eingeleitet werden.

BERATUNG MIT AUGENMASS

Vorbeugend überprüfen, entwickeln und beraten wir bei der Ausgestaltung und Abwicklung der rechtlichen Grundlagen eines Unternehmens wie z.B.

  • Gesellschaftsverträgen
  • Arbeitsverträgen
  • Finanzierungsverträgen und
  • Liefer- und Belieferungsverträgen
  • Forderungsmanagement (insbesondere gegen Unternehmen in der Krise)
  • Einräumung und Durchsetzung von Sicherungsrechten
  • Beitreibung von Forderungen

 

In der Krise stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.

  • Prüfung von Überschuldung und Firmenwert
  • Bilanzierungshilfe
  • Analyse der Krisenursachen
  • Entwicklung und Umsetzung sinnvoller und praktikabler Sanierungskonzepte in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung (Umstrukturierung)

 

Auch die Insolvenz muss nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten. In vielen Fällen kann die Insolvenz der „Befreiungsschlag“ für das Unternehmen sein

  • Beantragung und Durchführung gesetzlich vorgesehener Sanierungshilfen (übertragende Sanierung, Freigabe vom Insolvenzbeschlag oder Insolvenzplan)
  • Vertretung von Gesellschafterinteressen in der Insolvenz
  • Beratung in Haftungsfragen und Minimierung von Haftungsrisiken
  • Beratung und Vertretung in Strafverfahren
  • Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters, des Finanzamts, der Sozialversicherer oder Gläubiger