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		<title>BAG kippt alterabhängige Urlaubsstaffelung</title>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 14:33:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ist festgeschrieben, dass Mitarbeitern nach Vollendung ihres 40. Lebensjahres 30 Urlaubstage zustehen. Jüngeren Arbeitnehmern gesteht das Tarifwerk weniger Urlaubstage zu. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat nunmehr unter dem Az 9 AZR 529/10 entschieden, dass &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/bag-kippt-alterabhaengige-urlaubsstaffelung/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ist festgeschrieben, dass Mitarbeitern nach Vollendung ihres 40. Lebensjahres 30 Urlaubstage zustehen. Jüngeren Arbeitnehmern gesteht das Tarifwerk weniger Urlaubstage zu. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat nunmehr unter dem Az 9 AZR 529/10 entschieden, dass diese Regelung jüngere Angestellte diskriminiert und deshalb rechtswidrig ist.</p>
<p>Geklagt hatte eine 1971 geborene Mitarbeiterin, die seit 1988 beim beklagten Landkreis beschäftigt ist. Sie ging gerichtlich gegen die gültige Urlaubsregelung vor, da sie sich aufgrund ihres Lebensalters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz diskriminiert fühlte. Laut Tarifvertrag stehen ihr lediglich 29 Urlaubstage zu. Arbeitnehmern, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden sogar nur 26 Urlaubstage zugebilligt.</p>
<p>Die Folge des Urteils: Der Urlaubsanspruch für die Angestellten im Öffentlichen Dienst, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss auf 30 Tage angehoben werden. In der Begründung des Gerichtes heißt es, dass die Staffelung &#8220;nicht das legitime Ziel&#8221; verfolge, &#8220;einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen&#8221;. Eine generelle Unterscheidung zwischen 30 und 40 Jahre alten Mitarbeitern sei aus heutiger Sicht sachlich kaum zu begründen.</p>
<p>Unserer Auffassung nach ist diese Entscheidung auch für Unternehmen der Privatwirtschaft relevant. Staffelungen dieser Art stehen in vielen Tarifverträgen und finden sich oft auch in Muster-Arbeitsverträgen. Künftig muss eine solche Unterscheidung sachlich begründet werden, um wirksam zu sein. Zwar rechtfertige unter Umständen auch das Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer eine erhöhte Zahl von Urlaubstagen &#8211; dies muss jedoch nachvollziehbar begründet werden und wird in der Regel noch nicht ab dem 40. Lebensjahr möglich sein. Da die Folge eine Heraufstufung aller anderen Urlaubsansprüche der &#8211; jüngeren &#8211; Mitarbeiter ist, hat die Entscheidung des BAG weitreichende wirtschaftliche Folgen.</p>
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		<title>EuGH: Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber &#8211; eine janusköpfige Entscheidung</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 15:46:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer als Bewerber von einem Unternehmen abgelehnt wird und sich diskriminiert fühlt, hat nach einer neueren Entscheidung des EuGH keinen Anspruch auf Auskunft über den eingestellten Mitbewerber oder die für die Einstellung maßgeblichen Kriterien. Doch ein Schweigen des Unternehmens auf &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/eugh-kein-auskunftsanspruch-fuer-abgelehnte-bewerber-eine-januskoepfige-entscheidung/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer als Bewerber von einem Unternehmen abgelehnt wird und sich diskriminiert fühlt, hat nach einer neueren Entscheidung des EuGH keinen Anspruch auf Auskunft über den eingestellten Mitbewerber oder die für die Einstellung maßgeblichen Kriterien. Doch ein Schweigen des Unternehmens auf Nachfragen des Bewerbers zu Ablehnungsgründen kann trotzdem gefährlich sein.</p>
<p><strong>Schweigen kann ein Diskriminierungsindiz</strong></p>
<p>Das Schweigen des Arbeitgebers bleibt nach Ansicht des Gerichts aber nicht unbedingt ohne rechtliche Folgen. Der Arbeitgeber sei in der Entscheidung, ob und in welchem Umfang er Angaben zu seiner Entscheidung machen möchte, zwar frei, müsse dann aber die sich jeweils ergebenden Konsquenzen tragen.</p>
<p>Denn: Falls der Bewerber das Vorliegen einer Diskriminierung nachweisen will, könne er die Verweigerung von Informationen als Indiz hierfür heranziehen, so die Richter.</p>
<p>Das bedeutet, dass die Verweigerung jeden Zugangs zu Informationen durch einen Arbeitgeber ein Gesichtspunkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminieurng vermuten lassen, heranzuziehen ist.</p>
<p>Das Gericht müsse dann unter Berücksichtigung aller Umstände prüfen, ob dies der Fall sei. Die Eindeutigkeit der Aussage der Richter wird damit erheblich relativiert.</p>
<p><strong>Zwei Mal erfolglos beworben</strong></p>
<p>Geklagt hatte eine Frau aus Deutschland, die sich bei einer Firma mehrfach erfolglos auf eine Stelle als Softwareentwicklerin beworben hatte. Nach der Absage verlangte sie Schadenersatz, da sie sich aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer russischer Herkunft diskriminiert sah.</p>
<p>Außerdem verlangte sie die Herausgabe der Bewerbungsunterlagen des eingestellten Bewerbers &#8211; um nachzuweisen, dass sie selbst besser qualifiziert sei. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.</p>
<p>(EuGH, Urteil v. 19.4.2012, Rs C-415/10).</p>
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		<title>EEG 2012 im Vermittlungsausschuss</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 15:36:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Antrag der rot-grünen NRW-Landesregierung wurde im Umweltausschuss beschlossen in der Bundesratssitzung am 11. Mai 2012 den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch der Wirtschaftsausschuss entschied sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Nun hat es der Bundesrat in der Hand, einige Härten im &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/eeg-2012-im-vermittlungsausschuss/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf Antrag der rot-grünen NRW-Landesregierung wurde im Umweltausschuss beschlossen in der Bundesratssitzung am 11. Mai 2012 den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch der Wirtschaftsausschuss entschied sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.</p>
<p>Nun hat es der Bundesrat in der Hand, einige Härten im von der Bundestagsmehrheit beschlossenen Solargesetzes entsprechend der Proteste aus der Solarbranche wie auch aus der Bevölkerung zu korrigieren. So sollen nach Wunsch der Länder:</p>
<p>- das Marktintegrationsmodell gestrichen werden, worin 10 Prozent, bzw. 20 Prozent der Solarstromerzeugung für Dachanlagen nicht vergütet werden sollten.</p>
<p>- der sehr niedrig angesetzte Ausbaukorridor leicht auf 3500 Megawatt erhöht werden, sowie die Degressionsstufen entschärft werden.</p>
<p>- die Dachvergütungsklassen von 10-100 Kilowatt weiterhin mit 18,5 Cent/KWh anstatt wie vorgesehen nur mit 16,5 Cent/KWh vergütet werden.</p>
<p>Ob die Ausschussbeschlüsse nun auch im Plenum des Bundesrates am <strong>11.Mai </strong>angenommen werden und tatsächlich den Vermittlungsausschuss angerufen wird, bleibt fraglich. Es ist nicht auszuschließen, dass die Ministerpräsidenten der unionsregierten Bundesländer davor zurückscheuen werden, so knapp vor der NRW-Wahl ihren Spitzenkandidaten Röttgen eine derartige Abfuhr mit seinem Gesetzesvorhaben zu erteilen.</p>
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		<title>DAS WICHTIGSTE – Informationen aus dem Steuerrecht Februar 2012</title>
		<link>http://www.btu-group.de/das-wichtigste-informationen-aus-dem-steuerrecht-februar-2012/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 06:56:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[1. Neuregelung beim Kindergeld/-freibetrag durch den Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern 2. Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2013 3. Finanzverwaltung verweigert die Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen 4. Regelmäßige Arbeitsstätte bei &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/das-wichtigste-informationen-aus-dem-steuerrecht-februar-2012/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Neuregelung beim Kindergeld/-freibetrag durch den Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern<br />
2. Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2013<br />
3. Finanzverwaltung verweigert die Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen<br />
4. Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten<br />
5. Betriebsfortführungsfiktion bei Betriebsverpachtung und –unterbrechung<br />
6. Rechtzeitige Dokumentation unternehmerischer Nutzung bei gemischt genutzten Gebäuden erforderlich<br />
7. Neue Auslandsreisekosten ab 2012</p>
<p><a href="http://www.btu-group.de/btu/wp-content/uploads/2012/02/DW201202.pdf">Laden Sie den ganzen Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Verbraucherschutz: Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten</title>
		<link>http://www.btu-group.de/verbraucherschutz-flugpreise-muessen-alle-gebuehren-enthalten/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 06:50:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Fluggesellschaften müssen die Preise im Internet immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung muss in den Flugpreis eingerechnet werden. Die gegen diese Verpflichtungen eingelegten Rechtsmittel zweier Airlines wies das Kammergericht Berlin ab (KG Berlin, &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/verbraucherschutz-flugpreise-muessen-alle-gebuehren-enthalten/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fluggesellschaften müssen die Preise im Internet immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung muss in den Flugpreis eingerechnet werden. Die gegen diese Verpflichtungen eingelegten Rechtsmittel zweier Airlines wies das Kammergericht Berlin ab (KG Berlin, Urteil v. 4.1.2012 &#8211; 16 O 27/09 sowie v. 9.12.2011 &#8211; 15 O 160/09; nicht rkr.).</p>
<p>Hintergrund: Seit November 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Damit sollen Passagiere vor irreführenden Lockangeboten geschützt werden.</p>
<p>Sachverhalt: Kunden einer deutschen Fluggesellschaft wurde nach Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge angezeigt. Diese Preise waren zu niedrig. Sie enthielten weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge. Auch die &#8220;Service Charge&#8221; von 10 oder 15 € für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte. Für einen Flug von Berlin nach Frankfurt betrug der angegebene Preis 41 €; tatsächlich mussten 74 € gezahlt werden. Der Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug und nur unterhalb der Preistabelle aufgeführt. Eine ausländische Billigfluggesellschaft hatte die Flugpreise bei der Onlinebuchung ohne die Bearbeitungsgebühr von 5 € für die Bezahlung des Tickets angegeben. Kostenfrei waren lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland nahezu unbekannten Prepaidkarte. Von der Extra-Gebühr erfuhren Kunden erst im dritten Buchungsschritt.</p>
<p>Hierzu führten die Richter weiter aus: Im Fall der deutschen Fluggesellschaft reicht es nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird. Eine Fluggesellschaft muss immer den korrekten Endpreis angeben &#8211; einschließlich aller Gebühren und Zusatzkosten, soweit sie für den Kunden obligatorisch sind. Im Falle der ausländischen Billigfluggesellschaft ist die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis einzurechnen.</p>
<p>Die Urteile des Kammergerichts Berlin sind noch nicht rechtskräftig. Ob die betroffenen Fluggesellschaften Rechtsmittel einlegen, ist noch nicht bekannt.</p>
<p>Quelle: vzbv online/nwb online</p>
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		<title>Newsletter Insolvenzrecht Januar 2012</title>
		<link>http://www.btu-group.de/newsletter-insolvenzrecht-januar-2012/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 14:37:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Neuerungen zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen  ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><strong><span style="font-family: Arial; font-size: small;"><strong><span style="font-family: Arial; font-size: small;"><a href="http://www.btu-group.de/btu/wp-content/uploads/2012/01/Newsletter-Insolvenzrecht.pdf">Neuerungen zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen</a></span></strong></span></strong></div>
<p><strong><span style="font-family: Arial; font-size: small;"><strong><span style="font-family: Arial; font-size: small;"> </p>
<p></span></strong></span></strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>DAS WICHTIGSTE – Informationen aus dem Steuerrecht Januar 2012</title>
		<link>http://www.btu-group.de/das-wichtigste-informationen-aus-dem-steuerrecht-januar-2012/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 08:21:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.btu-group.de/?p=1401</guid>
		<description><![CDATA[1. Neuregelung der steuerlichen Behandlung von verbilligten Mietverhältnissen (an Angehörige) 2. Gesetzgeber will Kosten für Erststudium nicht als Werbungskosten zulassen 3. Kein erleichterter Nachweis von Krankheitskosten als außer gewöhnliche Belastungen 4. Geringere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnung 5. Grenze bei &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/das-wichtigste-informationen-aus-dem-steuerrecht-januar-2012/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Neuregelung der steuerlichen Behandlung von verbilligten Mietverhältnissen (an Angehörige)<br />
2. Gesetzgeber will Kosten für Erststudium nicht als Werbungskosten zulassen<br />
3. Kein erleichterter Nachweis von Krankheitskosten als außer gewöhnliche Belastungen<br />
4. Geringere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnung<br />
5. Grenze bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten dauerhaft auf 500.000 € angehoben<br />
6. Innergemeinschaftliche Lieferungen: Qualifizierte Abfrage der USt-Identifikationsnummer nicht vergessen!<br />
7. Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2012</p>
<p><a href="http://www.btu-group.de/btu/wp-content/uploads/2012/01/DW201201.pdf">Laden Sie den ganzen Artikel als PDF</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben!</title>
		<link>http://www.btu-group.de/steueranmeldungen-rechtzeitig-abgeben/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 11:52:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 &#8211; Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/steueranmeldungen-rechtzeitig-abgeben/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 &#8211; Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. „Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht“, appelliert Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV).</p>
<p>Zwar stellte auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Meinung eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ dar. Dies gilt unverändert aber nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. In vielen Fällen beruht aber die Verspätung auf anderen Gründen, wie Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergessen.</p>
<p>In diesem Sinne verzichtete eine frühere Version der genannten Anweisung (AStBV 2009) ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle, sofern Steueranmeldungen im Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen.</p>
<p>Quelle:  DStV, Pressemitteilung v. 9.1.2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013</title>
		<link>http://www.btu-group.de/elstam-startet-erst-zum-1-januar-2013/</link>
		<comments>http://www.btu-group.de/elstam-startet-erst-zum-1-januar-2013/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 10:52:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.btu-group.de/?p=1387</guid>
		<description><![CDATA[Die Finanzminister der Länder und des Bundes haben den Start des ELStAM-Verfahrens auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/elstam-startet-erst-zum-1-januar-2013/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Finanzminister der Länder und des Bundes haben den Start des ELStAM-Verfahrens auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.</p>
<p><strong id="nointelliTXT">Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger </strong></p>
<p>Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens &#8211; und damit also auch für das Jahr 2012 &#8211; weiter.</p>
<p>Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer daher wie gehabt  dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>LÖSUNG DER 50, 2 HZ-PROBLEMATIK? &#8211;  DIE VDE-NORM VD-AR-N 4105</title>
		<link>http://www.btu-group.de/loesung-der-50-2-hz-problematik-die-vde-norm-vd-ar-n-4105/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 10:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BTU-Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.btu-group.de/?p=1383</guid>
		<description><![CDATA[Durch den Zubau von dezentralen Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie in den letzten Jahren waren Auswirkungen auf das Verteilnetz eigentlich nicht überraschend. Jedoch tragen die aktuell gültigen technischen Richtlinien und Normen für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz dieser Entwicklung nicht ausreichend Rechnung. Ab &#8230; <a href="http://www.btu-group.de/loesung-der-50-2-hz-problematik-die-vde-norm-vd-ar-n-4105/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Durch den Zubau von dezentralen Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie in den letzten Jahren waren Auswirkungen auf das Verteilnetz eigentlich nicht überraschend. Jedoch tragen die aktuell gültigen technischen Richtlinien und Normen für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz dieser Entwicklung nicht ausreichend Rechnung. Ab 01.01.2012 tritt nunmehr eine neue Anwendungsregelung in Kraft, welcher alle neu installierten PV-Anlagen entsprechen müssen, die VDE-Norm VD-AR-N 4105.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="color: #000000;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"> </span></strong><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="color: #000000;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;">Zum Hintergrund</span></strong><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Nach dem bis vor kurzem noch aktuellem Regelwerk für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz war bei Erreichen und Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hz nach der VDE Norm 01 26-1-1 eine unverzügliche Abschaltung gefordert. Bis zur Einführung einer Übergangsregelung im April 2011 mussten sich demnach Stromerzeuger am Niederspannungsnetz – darunter viele kleine und mittelgroße Solarstromanlagen – beim Überschreiten einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz vom öffentlichen Netz trennen. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Zwar wurde der Wert im Normalbetrieb (50,0 Hertz) bisher nicht erreicht, jedoch muss zur Aufrechterhaltung der Netzfunktionalität zu jeder Zeit ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch herrschen. Aufgrund des stetigen Zubaus – in Deutschland speisen derzeit nach Angaben des VDE (VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) allein Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von etwa 14 GW in das Niederspannungsnetz ein – kann der seltene Fall einer Überfrequenz an sonnigen Tagen während hoher Einspeisung aus Photovoltaik-Anlagen nicht ganz ausgeschlossen werden. In diesem Fall ginge die zu diesem Zeitpunkt eingespeiste Leistung schlagartig verloren. Zudem könnte ein näherungsweise zeitgleiches Wiederzuschalten der dezentralen Erzeugungsanlagen bei einer Frequenzerholung zu einem erneuten Überschreiten der Frequenz von 50,2 Hz und damit zu einem erneuten Abschalten der Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz führen.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="color: #000000;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;">VDE-AR-N 4105</span></strong><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE hat deshalb in diesem Frühjahr ab 01.04.2011 geltende Übergangsregelung für PV-Anlagen entwickelt, welche in der am 01.01.2012 in Kraft tretenden VDE-AR-N 4105 münden. Hiermit wird eine einfache und schnell realisierbare Lösungsmöglichkeit einer frequenzabhängigen Wirkleistungssteuerung bei Überfrequenz einschließlich Wiederzuschaltverfahren angestrebt.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Die VDE-Anwendungsregel legt zunächst grundsätzliche Anforderungen an eine so genannte “symmetrische Drehstromeinspeisung” von Erzeugungsanlagen, insbesondere mit Blick auf Umrichter-basierte Erzeugungsanlagen, fest. Sie beschreibt weiterhin Anforderungen an eine frequenzabhängige Wirkleistungssteuerung, um insbesondere die Systemstabilität im Falle von Überfrequenz zu gewährleisten. Ziel ist die Gewährleistung eines weiterhin sicheren und zuverlässigen Netz- und Systembetriebs mit hoher Versorgungsqualität.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Für neu installierte Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz wird die Anwendungsregel zum 01.01.2012, für alle anderen Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zum 01.07.2012 verbindlich. Darüber hinaus soll die VDE-AR-N 4105 Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen eines Netzbetreibers werden. Weitere (technische) Informationen können Sie dem Infoblatt des VDE entnehmen, welches im Internet unter: </span><a href="http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/Documents/VDE-AR-N4105_Infoblatt.pdf"><span style="color: windowtext;"><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: x-small;">http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/Documents/VDE-AR-N4105_Infoblatt.pdf</span></span></span></a><span style="color: #000000;"> zu finden ist.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="color: #000000;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;">Altanlagen</span></strong><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind für viele Anlagenbetreiber sicherlich die Auswirkungen der neuen VDE Regelungen zur 50,2 Hz-Problematik auf Altanlagen. Erst ein Blick in das neue EEG 2012 (zu den Details dazu vgl. auch unten), welches ebenfalls zum 01.01.2012 in Kraft tritt, beantwortet Betreibern von Altanlagen, welche noch nicht nach den neuen VDE Standards installiert worden sind, die Frage der Pflicht zu einer möglichen Nachrüstung. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Alle PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2012 in Betrieb gesetzt werden, müssen die technischen Vorgaben nach § 6 EEG 2012 zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen einhalten. Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 KW müssen über eine technische Einrichtung verfügen, mit deren Hilfe man die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann. Anlagen über 100 KW müssen darüber hinaus mit einer Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen IST-Einspeisung ausgestattet sein. Damit setzte der neue § 6 EEG 2012 die Pflicht zum Einbau der technischen Vorrichtungen zur Reduzierung der Einspeiseleistung, welche in der VDE-AR-N 4105 konkretisiert wird.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Bei einer tatsächlichen Reduzierung steht dem Anlagenbetreibern nach § 12 Absatz 1 EEG 2012 eine Entschädigung des entgangenen Stromertrages zu. Sollte die Reduzierung der Einspeiseleistung geringer als 1 % der Jahresleistung betragen, steht Anlagenbetreibern nur eine Entschädigung von 95 % der entgangenen Einnahmen zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen und abzüglich der ersparten Aufwendungen zu.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Auch Altanlagen müssen nach der Übergangsregelung des § 66 EEG 2012 in der nahen Zukunft nachgerüstet werden: Für Betreiber von Anlagen über 100 KW gelten die Verpflichtungen nach § 6 EEG 2012 ab 1. Juli 2012. Für Anlagen über 30 bis 100 KW, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen sind, müssen die technischen Vorgaben ab 1. Januar 2014 eingehalten werden. Anlagen unter 30 kW müssen nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG 2012 zwar nicht nachgerüstet werden, jedoch empfiehlt eine vom VDE in Auftrag gegebene Studie bereits für Anlagen über 10 KW, die nach dem 01.01.2005 in Betrieb genommen worden sind, eine Nachrüstung. Darüber hinaus findet sich im neuen EnWG eine Verordnungsermächtigung zu einer weitgreifenderen Nachrüstung. Ob von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Die Kosten der Nachrüstung muss der Anlagenbetreiber allein tragen.<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>Werden die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Nachrüstungspflicht nicht fristgerecht eingehalten, so erlischt die Vergütungspflicht des Netzbetreibers, § 17 EEG 2012.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="color: #000000;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;">Fazit: </span></strong><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="line-height: 150%; font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;">Aufgrund der Nachrüstpflicht für Altanlagen dürften auf Installationsbetriebe in nächster Zeit zusätzliche Aufgaben zukommen, die zu einer enormen Mehrbelastung führen dürfte und Anlagenbetreiber zu einem frühzeitigen Planen der Umrüstung zwingt. Anlagenbetreiber sollten sich rechtzeitig nach geeigneten Wechselrichtern umsehen, die in der Lage sind, die technischen Vorgaben umzusetzen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<span style="mso-spacerun: yes;">  </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt -18pt;"><span style="color: #000000;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"> </span></strong><span style="font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt -18pt;"><span style="font-size: 10pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #000000;"><span style="mso-tab-count: 1;">      </span>Quelle: www.VDE.com</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="color: #000000; font-size: small;"> </span></p>
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