Internationales Steuerrecht

Die zunehmende Internationalisierung der Märkte führt zu einem stetig wachsenden Bedarf an Beratung zu internationalen Fragestellungen. Wir unterstützten deutsche und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen bei allen grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten. Bei der Beratung in Auslandssachverhalten können wir über unser Netzwerk ETL Global auf Partnerkanzleien in anderen Ländern zugreifen, die die jeweilige Fragestellung nach deren nationalen Vorschriften beurteilen, sodass wir eine gemeinsame Lösung erarbeiten können.
  • Beurteilung und Gestaltung internationaler Geschäftsbeziehungen (Inländer oder inländische Unternehmen mit dem Ausland bzw. Ausländer und ausländische Unternehmen mit dem Inland)
  • Betreuung von Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Deutschland
  • Beratung bei der Gestaltung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreisen bei Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Konzerngesellschaften
  • Beratung und Unterstützung bei Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland ins Ausland oder vom Ausland nach Deutschland
  • Betreuung von Privatpersonen beim Wegzug ins Ausland (Wegzugsbesteuerung)
  • Beratung und Unterstützung bei der Deklaration von Einkünften aus ausländischen Quellen im Rahmen der deutschen Steuererklärungen
  • Internationale Projektbetreuung

    Durch die Internationalisierung der Märkte gewinnen Investitionen inländischer Unternehmen im Ausland (outbound investment) zunehmend an Bedeutung, wie auch umgekehrt Investitionen ausländischer Unternehmen im Inland (inbound investment). Wir betreuen Ihr Unternehmen bei Ihren inbound und outbound Projekten. Wir stellen für Sie Rechtsform- und Steuerbelastungsvergleiche an und begleiten und beraten Sie in jeder Phase des Projektes in allen anfallenden Rechts- und Steuerfragen.

  • Verrechnungspreise

    Gewinnverlagerungen ins niedriger besteuernde Ausland geraten zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltungen. Verstöße gegen die umfassenden Dokumentationsvorschriften für grenzüberschreitende Sachverhalte können für international aufgestellte Unternehmen zu nicht unerheblichen Steuernachzahlungen führen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Ausgestaltung, der Dokumentation und bei der Verteidigung der Verrechnungspreise bei der Prüfung durch die Finanzverwaltung.

  • Doppelbesteuerung

    Die unterschiedliche Behandlung eines Sachverhaltes in verschiedenen Steuersystemen einzelner Länder kann dazu führen, dass dieser sowohl im Inland als auch im Ausland der Besteuerung unterliegt. Es besteht die Gefahr der Doppelbesteuerungen. Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den jeweiligen Staaten versuchen eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Anwendung der Vorschriften zur Vermeidung einer steuerlichen Mehrfachbelastung.

Was wir Ihnen bieten

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten. Bei Bedarf greifen wir dabei über unser Netzwerk auf Berater im Ausland zurück. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen für Ihre steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei berücksichtigen wir auch außersteuerliche Aspekte. Im Ergebnis entwickeln wir Konzepte, die die Risiken internationaler Aktivitäten angemessen berücksichtigen und die Chancen optimal nutzen.

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Haben Sie Fragen oder Anregungen? Unser Team ist für Sie da! Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen finden Lösungen zu Ihren Themen.


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