Nachfolgeplanung

Wir beraten insbesondere Privatpersonen und Familien bei Fragen der Unternehmensnachfolge und bei allen erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten. Die enge Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten ermöglicht uns gerade in diesem Bereich, eine umfassende Beratung unter Berücksichtigung von rechtlichen Auswirkungen zu erbringen, um damit eine rechtlich und steuerlich sinnvolle Gestaltung für Sie zu finden.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • Erbrechtliche und schenkungsrechtliche Gestaltung zur Optimierung der Steuerlast
  • Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolge bei in- und ausländischen Vermögen
  • Internationales Erbrecht, Regelung für Auslandsvermögen
  • Vertragliche Gestaltungen als Alternative zum Vererben
  • Richtig gestalten

    Bei der Testamentsgestaltung bieten sich die meisten Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu reduzieren oder gar zu vermeiden. Aber auch bei Eintritt des Erbfalls gibt es viele Möglichkeiten korrigierend einzugreifen (z.B. Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Ausschlagung gegen Abfindung, Zugewinnausgleich begehren)

  • Gemeinsam den besten Weg beschreiten

    Die Erbengemeinschaft ist nicht selten eine Gruppe von Personen, die ungern miteinander kommunizieren und handeln. Die Gründe hierfür mögen vielfältig sein, behindern aber oft das eigentliche Ziel, den Willen des Erblassers umzusetzen. Wir helfen Ihnen mit dem richtigen Gespür für die Beratung und der Möglichkeit, als außenstehender Dritter die Sachlage anders zu begreifen, ohne größere Streitigkeiten zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen.

Was wir Ihnen bieten

Wir begleiten Sie bei Ihrer Nachfolgeplanung und unterstützen Sie im Fall des Falles mit unserer Erfahrung und unserem Wissen.

Kontaktieren Sie uns!

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Haben Sie Fragen oder Anregungen? Unser Team ist für Sie da! Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen finden Lösungen zu Ihren Themen.


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